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Druckschriften zum Prozess des Fürsten mit seinen Untertanen und seiner Entsetzung
Enthaeltvermerke: Darin: Deduktion 510 "Dietatum Ratisbonae, die 12.Augusti, 1794 per Moguntium. Conclusum Electorale vom 8ten August 1794."; Deduktion 1432 "Dictatum Ratisbonae die 15. Septembris 1794 per Moguntinum. ""Ewer Hochwürden, Excellezien, Hoch- und Wohlgebohrnen bitte inständig, es dahin einzuleiten, daß ich nach geendigter Untersuchung völlig entschädiget und einstweilen, da anjetzt, sogar nach bekannt gewordenem Reichsgutachten, meine gegnerische Regierung mir die Substentationsgelder versagt, solche Maaßregeln schleunig ergriffen werden, damit ich dem Mangel nicht preißgegeben werde."" gehorsam ergebener auch dienstwilliger Diener Fr. C. F. v. Wied."; Deduktion 1433 "Promemoria "Der abgewürdigte Fürst und Reichsstand hofft also ein seinen Wünschen entsprechendes Gehör, die Wiedereinsetzung, Entschädigung und Genugthung, die ihm das offenbare Recht zuweisen und die Beschleunigung einer Fürstensache, deren auffallender Belang das Interesse sämmtlicher Reichsmitstände in einem sehr bedeutenden Grade berühret." Regensburg den 9. May 1795. Friedrich Karl, Fürst zu Wied."; Deduktion 1442 "Unterthänigster commissarischer Bericht mit Beilage unter der Ziffer 1. samt Nebenanlagen Lit. B - TTT. in Sachen der mehrsten Kirchspiele der niedern Grafschaft Wied, wider weiland Herrn Friederich Wilhelm Grafen, modo Herrn Johann Friederich Alexander regierenden Fürsten zu Neuwied die Verstandeskräfte und die Regierungs-Fähigkeiten des Herrn Fürsten Friederich Carl zu Wied-Neuwied betreffend."; Deduktion 1444 "Dictatum Ratisbonae die 6. Junii 1794 per Moguntinum. Friedrich Carl Fürst zu Wied-Neuwied bittet die Reichsversammlung, ihn ""aus seiner ""Verstoßung und Beraubung, die schon beynahe anderthalb Jahre dauert, zu befreien."" - ""Es ist demnach meine inständige Bitte, daß ich auf meine Lebenszeit von der Jurisdiction des K. R. Kammergerichts eximirt werde, oder daß wenigstens demselben verboten werde, in dieser Proceß-Sache und in allen jetzigen oder künftigen damit connexen, oder etwa künftig daraus entstehenden Sachen Jurisdiction auszuüben."; Deduktion 1445 "Dictatum Ratisbonae die 12. Augusti 1794 per Moguntinum. An Ihro Römisch-Kaiserliche Majestät allerunterthänigstes Reichsgutachten, de dato Regensburg den 8. August 1794. Den von dem Herrn Fürsten von Neuwied an die allgemeine Reichsversammlung ergriffenen Rekurs betreffend. Regensburg, Gedruckt bey Konrad Neubauer."; Deduktion 1446 "Dictatum Ratisbonae die 12. Augusti 1794 per Moguntinum. An Ihro Römisch-Kaiserl. Majestät allerunterthänigstes Reichs-Gutachten, de dato Regensburg, den 8. August 1794. Den von dem Herrn Fürsten von Neuwied an die allgemeine Reichsversammlung ergriffenen Rekurs betreffend. Regensburg, Gedruckt bey Konrad Neubauer."; Deduktion 1447 "Dictatum Ratisbonae die 12. Septembris 1794 per Moguntinum. An Kaiserlich-allergnädigstes Hof-Ratifikations-Dekret an die Hochlöbliche allgemeine Reichsversammlung zu Regensburg, de dato Wien den 20ten Septembris 1794. Den von dem Herrn Fürsten von Neuwied an die allgemeine Reichsversammlung ergriffenen Rekurs betreffend. Regensburg, Gedruckt bey Konrad Neubauer."; Deduktion 1448 "Inscriptio an die Hohe Reichs-Versammlung zu Regenspurg unterthänigstes Memorial ab Seiten der Unterthanen des Neuwieder-Landes zur Sache ihres angestammten Herrn Fürsten zu Wied-Neuwied Friederich Carl gegen die Herren Fürsten zu Wied-Runckel und Wittgenstein-Berlenburg, als vom Reichs-Kammer-Gericht bestellte Garants. Betreffend Regierungs-Wieder-Einsetzung."; Deduktion 1449 "Kurzer Begriff des Reichsständischen Recursrechtes an die höchstansehnliche allgemeine Reichsversammlung bey Gelegenheit des Fürstlich Neuwiedischen Recurses zum allgemeinen und besonderen Gebrauch der Recurrenten herausgegeben. von einem altteutschen Publicisten."; Deduktion 1450 "Dictatum Ratisbonae die 28. Aprilis 1794 per Moguntinum. Beschwerde des Fürsten zu Wied-Neuwied über das Urteil von 11ten April. Das Gericht soll ohne die geringste rechtliche Ursache gegen ihn verfüht haben. Er bittet um Aufhebung der Urtheile, Restituierung des Eigentums und Rückgabe seiner Rechte."; Deduktion 1451 "Dictatum Ratisbonae die 11. Aprillis 1794 per Moguntinum. Ewer Hochwürden, Excellenzien, Hoch- und Wohlgebohrnen lege ich mittels beygehendem Nachtrag zu der den 3ten Februar zur Diktatur gekommenen Recursschrift die unterm 1sten Merz gegen mich erlassene Urtheil des K. R. Kammergerichts vor. Friedrich Karl, Fürst zu Wied-Neuwied."; Deduktion 1452 "Geschichtserzählung von der so merkwürdigen und ungerechten Regierungs- und Vermögens-Entsetzung des Herrn Fürsten von Neuwied, woraus mehrere hochwichtige Gravamina communia Statuum Imperii dargethan werden und zugleich Recursus ad Comitia ergriffen wird."; Deduktion 1453 "Rechtmäßigkeit des Verfahrens des Kaiserlichen und Reichskammergerichts und Ungrund des Rekurses in Sachen der mehresten Kirchspiele der niederen Grafschaft Wied wider Herrn Fürsten zu Neuwied, sodann Herrn Fürsten zu Wied-Runckel und Herrn Fürsten zu Sayn-Wittgenstein-Berlenburg; Decis. Citation. Hausvertrags- und reverswidrige Vergleiche mit den Unterthanen, auch die Verstandeskräfte und die Regierungsfähigkeit des Herrn Fürsten Friederich Carl zu Neuwied betreffend. Mit Anlagen sub Num.1. 2."; Deduktion 1454 "Anmerkungen wegen des Reverses des Fürsten von Neuwied und der nachherigen Urkunde vom 26. Junius 1791, welche Erleichterungen desselben enthält."; Deduktion 1455 "Dictatum Ratisbonae die 9. Martii 1795 per Moguntinum. Kaiserlich-allergnädigstes Kommissions-Dekret an die Hochlöbliche allgemeine Reichsversammlung zu Regensburg, de dato Regensburg den 5ten März 1795. Wodurch der an kaiserliche Majestät über den Rekurs des Herrn Fürsten von Neuwied erstattete Kammergerichts Bericht zur weitern Berathung und Gutachtens Erstattung mitgetheilt wird. Regensburg, Gedruckt bey Konrad Neubauer."; Deduktion 1456 "Dictatum Ratisbonae die 18. Januarii 1796 per Moguntinum. ""Ich nehme mir die Freyheit Ewer Hochwürden, Exzellenzien, Hoch- und Wohlgebohrnen anliegende Schrift zu überreichen, mit der Bitte, meine darin enthaltene petita betreffend gewührige Instructiones zu erwirken."" Kumpfmühl bey Regensburg den 23. Decembris 1795. Dienstwillig ergebenen Diener auch Dienstwilliger Friedrich Carl, Fürst zu Wied-Neuwied."; Deduktion 1457 "Dictatum Ratisbonae die 21. Januaris 1795 per Moguntinum Des Heiligen Römisches Reichs Churfürsten, Fürsten und Ständen zu gegenwärtigem Reichs-Tag bevollmächtigte fürtreffliche Räthe, Bottschafter und Gesandte! Nochmalen gelanget also an diese höchste Reichsversammlung unsere nothgedrungene flehentlichste, Bitte, die baldige Wiedereinsetzung unsers geliebten Fürsten zu verordnen; in welchem zuversichtlichen Vertrauen Wir ersterben. Euer Excellenzien unterthänigste Neuwieder Landesunterthanen. Altenwied den 12ten Dezember, 1794."; Deduktion 1458 "Unterthänigste Berichte der Fürstlich Wied-Neuwiedischen Regierung an die regierenden Herrn Fürsten zu Wied-Runkel und Wittgenstein-Berleburg. Das von den Wied-Neuwiedischen Landesunterthanen, einer hohen Reichsversammlung übergebene und den 21ten Jänner 1795 zur Diktatur gebrachte Memorial betreffend."; Deduktion 1459 "Vorstellung abseiten des mit schreyendem Unrecht auch Wahlcapitulations-widrig hart bedruckten Fürsten zu Wied Neuwied mit dringendem Bitten um Aufhebung der gegen ihn ergangenen Verordnungen des Kaiserlichen Reichs Kammergerichts um völlige Restitution, Entschädigung, Satisfaction. Gedruckt zu Regensburg, 1795 und 1796."; Deduktion 1460 "Dictatum Ratisbonae, die 13. Maii 1796 per Moguntinum. Pro Memoria. 1. Anmerkungen auf den Brief der zwey Herrn Fürsten 2. Anmerkungen auf die beigelegten Berichte der vier Regierungs Canzley Mitglieder. Friedrich Carl, Fürst zu Wied-Neuwied."; Deduktion 1461 "Notariats Instrument Zum Beweiß, daß treue Unterthanen des Fürsten von Neuwied gerne und willig ihre Intercessions-Bittschrift die den 21sten Januaris 1795 zur Reichs-Diktatur gekommen, unterschrieben haben. Bey Gelegenheit der am 29. April 1796 diktirten Berichte der Fürstlich Wied-Neuwiedschen Regierungs-Kanzley an die regierende Herrn Fürsten zu Wied-Runckel und Wittgenstein Berlenburg das von den Wied-Neuwiedischen Landes-Unterthanen einer hohen Reichsversammlung übergebene - und den 21sten Jänner 1795 zur Diktatur gebrachte Memorial betreffend."; Deduktion 1462 "Unterthänigster Bericht der Fürstlich Wied-Neuwiedischen Regierung an die regierenden Herrn Fürsten zu Wied-Runkel und Wittgenstein-Berleburg. Kriegsbeschwerden in specie Exemtion von Römermonaten betreffend."; Deduktion 1463 "Dictatum Ratisbonae, die 23. Februarii 1797 per Moguntinum. Kaiserlich-Allergnädigstes Hof-Ratifikations-Decret an die Hochlöbliche allgemeine Reichsversammlung zu Regensburg, de dato Wien den 12ten Hornung 1797. Den von dem Herrn Fürsten von Neuwied an die allgemeine Reichsversammlung ergriffenen Rekurs betreffend. Regensburg, Gedruckt bey Konrad Neubauer."; Deduktion 1464 "Copia Kaiserlichen Rescripts an das Kaiserliche Kammergericht, Wien den 12. Hornung 1797. betreffend den von dem Fürsten von Neuwied an die allgemeine Reichsversammlung ergriffenen Rekurs."
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Information on confiscated assets
Further information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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