Die Schiedsleute Stephan von Heßberg (heßpurg) und Fritz Esell erzielen in der Auseinandersetzung (spenn zwittrech und groß unwillens halben) zwischen Karl von Heßberg und dessen Ehefrau Barbara [geb.] Eselein, die getrennt von ihrem Ehemann lebt, eine gütliche Einigung (gutlichen Spruche), wobei im einzelnen festgelegt wurde, daß die bereits erwähnte Barbara [geb.] Eselein von ihrem leiblichen Sohn Thomas Fuchs zu Rüdenhausen (Rudenhawsen), der ihr 700 Gulden schuldig ist, jährlich 70 Gulden erhalten soll, des weiteren soll ihr der bereits erwähnte Karl von Heßberg jährlich 36 Gulden bezahlen, da er 800 Gulden von ihr geliehen hatte, die er für den Kauf von nicht genannten [Gütern] zu Stockheim (Froschstockheim) verwendet hatte, darüber hinaus soll sie unter anderem mehrere Einkünfte erhalten, dabei handelt es sich unter anderem um Einkünfte eines gewissen Peter Linck und eines gewissen Hans Kosse, des weiteren um Einkünfte von einem Gut, das von Wilhelm Graf und Herr zu Henneberg zu Lehen ist bzw. von Margarethe Äbtissin (Eptissin) zu kitzingen; außerdem verweisen die A. die bereits erwähnte Barbara [geb.] Eselein an das Hofgericht des Herrn [Bischofs] zu Würzburg [Wirtzpurg), falls sie eine schriftliche Bestätigung (wille brief) der Lehensherren möchte.