Mergentheimer Kongress zur Auseinandersetzung der Deutschordensangelegenheiten (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 242
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 >> Deutscher Orden >> Allgemeines
1812-1815 (Va ab 1697, Na bis 1828)
Überlieferungsgeschichte
Der Bestand enthält Akten der Kongresskanzlei über die Verhandlungen zur Aufteilung des Vermögens und der Schulden des Deutschen Ordens nach seiner Auflösung in den Rheinbundstaaten.
Vorbemerkung: Nachdem das Schicksal des Deutschordens als eines selbständigen Reichsstandes bereits seit dem Frieden von Pressburg (26. Dezember 1805) besiegelt war, wurde er in den Rheinbundstaaten durch das Regensburger Dekret Napoleons I. vom 24. April 1809, das im Schönbrunner Frieden des gleichen Jahres seine Bestätigung fand, endgültig aufgelöst. Der Ordensbesitz wurde den Rheinbundfürsten zugesprochen, von denen der König von Württemberg den Hauptanteil, vornehmlich den Regierungssitz Mergentheim mit den zugehörigen Besitzungen und Einkünften, erhielt. Dem Vermögensausgleich und der Schuldenverteilung unter den Rheinbundstaaten und gegenüber dem im habsburgischen Kaiserhaus fortbestehenden Hochmeistertum diente der am 22. Juli 1812 konstituierte Mergentheimer Kongreß, der sich anfänglich zusammensetzte aus Bevollmächtigten der Königreiche Bayern und Württemberg, der Großherzogtümer Baden, Hessen, Würzburg und Frankfurt, des Herzogtums Nassau sowie des Fürstentums Isenburg. "Wegen der Geringfügigkeit der Gegenstände" hatten das Königreich Sachsen, die Herzogtümer Sachsen-Gotha und Meiningen sowie das herzogliche Haus Aremberg und das fürstliche Haus Wiedrunkel keine eigenen Vertreter entsandt, ihre Interessen jedoch von Bevollmächtigten der in Mergentheim beteiligten Staaten wahrnehmen lassen. Die politische Entwicklung der Jahre 1813/1814 machte noch während der Kongreßverhandlungen eine Beteiligung der Großherzogtümer Würzburg und Frankfurt gegenstandlos. Der Kongreß, der am 30. September 1815 zu seiner letzten Sitzung zusammentrat, fand seinen vertraglichen Niederschlag in den Konventionen mit Hochmeister Anton Victor vom 15. August 1813 und im Hauptvertrag zwischen den beteiligten Mächten vom 18. Mai 1815. Das Schriftgut der gemeinschaftlichen Kongreßkanzlei, die unter der Leitung ihres Generalsekretärs Joseph Ignaz von Tautphöus stand, hat sich in vorliegendem Bestand seiner Substanz nach vollständig erhalten. Nach Abschluß der Verhandlungen was es dem fortbestehenden Mergentheimer Archiv einverleibt worden, mit dem zusammen es 1868 in das neubegründete Staatsfilialarchiv Ludwigsburg gelangte. Der Bestand war bislang nur provisorisch durch eine gleichzeitige Mehrschrift der noch in der Kongreßkanzlei angelegten Aktenübersicht (vgl. Büschel 5 und 6) erschlossen. Lückenhafte Rubrikenbezeichnungen und zahlreiche Nachträge verdeckten die Systematik des Ordnungsplanes, die Einzelverzeichnung selbst war teilweise unvollständig, teilweise irreführend. Die vorliegende, im Frühjahr und Sommer 1964 vom Unterzeichneten durchgeführte Neubearbeitung stützt sich in ihrer äußeren Gliederung wesentlich auf den älteren Ordnungsplan der Kongreßkanzlei (Büschel 6). Rubrikeneinteilung und Reihenfolge der Einzelfaszikel mußten jedoch aus Gründen der Übersichtlichkeit und Systematik weitgehend verändert werden, zumal viele der hier verzeichneten Faszikel (etwas 1/3 des Gesamtbestandes) in dem Aktenverzeichnis der Kongresskanzlei nicht aufgeführt sind. Einen Teil der Titelaufnahmen fertigte unter der Leitung des Unterzeichneten Staatsarchivreferendar Ch. Gieschen. Die nachstehend verzeichneten Akten des Mergentheimer Kongresses bieten aus dem Anlaß ihrer Entstehung heraus einen hervorragenden Einblick in die Wirtschafts- und Finanzlage des Deutschordens, des Meistertums sowohl als auch der Balleien, am Vorabend seiner Auflösung in Deutschland. Darüberhinaus verdienen die Unterlagen zur Archivgeschichte des Ordens (seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert) und vor allem die "Dienerakten" (ab Mitte 18. Jahrhundert) eine besondere Hervorhebung. Der Bestand umfaßt 160 Büschel auf 3 lfd. Metern. Ludwigsburg, August 1964 Dr. A. Seiler
Liste der Bevollmächtigten der am Mergentheimer Kongreß beteiligten Höfe: Königreich Bayern: Jacob Joseph Freiherr von Kleudgen, vormaliger Deutschordenskanzler Adalbert Philipp von Hepp, Legationsrat Königreich Württemberg: Johann August von Reuß, Staatsrat Georg Friedrich Sommer, Oberfinanzrat Großherzogtum Baden: Maximilian Freiherr von Berlichingen, Kreisrat Großherzogtum Hessen: Freiherr von Münch, Geheimrat und Hofkammerdirektor August Konrad Hofmann, Hofkammerrat Großherzogtum Würzburg: Ernst August Haus, Rentkammerdirektor Philipp Andreas Franz Behringer, Landesdirektionsrat Großherzogtum Frankfurt: Franz Selzam, Justizrat Herzogtum Nassau: August Konrad Hofmann, Hessischer Hofkammerrat (s.o.) Fürstentum Isenburg: August Konrad Hofmann, Hessischer Hofkammerrat (s.o.)
Der Bestand enthält Akten der Kongresskanzlei über die Verhandlungen zur Aufteilung des Vermögens und der Schulden des Deutschen Ordens nach seiner Auflösung in den Rheinbundstaaten.
Vorbemerkung: Nachdem das Schicksal des Deutschordens als eines selbständigen Reichsstandes bereits seit dem Frieden von Pressburg (26. Dezember 1805) besiegelt war, wurde er in den Rheinbundstaaten durch das Regensburger Dekret Napoleons I. vom 24. April 1809, das im Schönbrunner Frieden des gleichen Jahres seine Bestätigung fand, endgültig aufgelöst. Der Ordensbesitz wurde den Rheinbundfürsten zugesprochen, von denen der König von Württemberg den Hauptanteil, vornehmlich den Regierungssitz Mergentheim mit den zugehörigen Besitzungen und Einkünften, erhielt. Dem Vermögensausgleich und der Schuldenverteilung unter den Rheinbundstaaten und gegenüber dem im habsburgischen Kaiserhaus fortbestehenden Hochmeistertum diente der am 22. Juli 1812 konstituierte Mergentheimer Kongreß, der sich anfänglich zusammensetzte aus Bevollmächtigten der Königreiche Bayern und Württemberg, der Großherzogtümer Baden, Hessen, Würzburg und Frankfurt, des Herzogtums Nassau sowie des Fürstentums Isenburg. "Wegen der Geringfügigkeit der Gegenstände" hatten das Königreich Sachsen, die Herzogtümer Sachsen-Gotha und Meiningen sowie das herzogliche Haus Aremberg und das fürstliche Haus Wiedrunkel keine eigenen Vertreter entsandt, ihre Interessen jedoch von Bevollmächtigten der in Mergentheim beteiligten Staaten wahrnehmen lassen. Die politische Entwicklung der Jahre 1813/1814 machte noch während der Kongreßverhandlungen eine Beteiligung der Großherzogtümer Würzburg und Frankfurt gegenstandlos. Der Kongreß, der am 30. September 1815 zu seiner letzten Sitzung zusammentrat, fand seinen vertraglichen Niederschlag in den Konventionen mit Hochmeister Anton Victor vom 15. August 1813 und im Hauptvertrag zwischen den beteiligten Mächten vom 18. Mai 1815. Das Schriftgut der gemeinschaftlichen Kongreßkanzlei, die unter der Leitung ihres Generalsekretärs Joseph Ignaz von Tautphöus stand, hat sich in vorliegendem Bestand seiner Substanz nach vollständig erhalten. Nach Abschluß der Verhandlungen was es dem fortbestehenden Mergentheimer Archiv einverleibt worden, mit dem zusammen es 1868 in das neubegründete Staatsfilialarchiv Ludwigsburg gelangte. Der Bestand war bislang nur provisorisch durch eine gleichzeitige Mehrschrift der noch in der Kongreßkanzlei angelegten Aktenübersicht (vgl. Büschel 5 und 6) erschlossen. Lückenhafte Rubrikenbezeichnungen und zahlreiche Nachträge verdeckten die Systematik des Ordnungsplanes, die Einzelverzeichnung selbst war teilweise unvollständig, teilweise irreführend. Die vorliegende, im Frühjahr und Sommer 1964 vom Unterzeichneten durchgeführte Neubearbeitung stützt sich in ihrer äußeren Gliederung wesentlich auf den älteren Ordnungsplan der Kongreßkanzlei (Büschel 6). Rubrikeneinteilung und Reihenfolge der Einzelfaszikel mußten jedoch aus Gründen der Übersichtlichkeit und Systematik weitgehend verändert werden, zumal viele der hier verzeichneten Faszikel (etwas 1/3 des Gesamtbestandes) in dem Aktenverzeichnis der Kongresskanzlei nicht aufgeführt sind. Einen Teil der Titelaufnahmen fertigte unter der Leitung des Unterzeichneten Staatsarchivreferendar Ch. Gieschen. Die nachstehend verzeichneten Akten des Mergentheimer Kongresses bieten aus dem Anlaß ihrer Entstehung heraus einen hervorragenden Einblick in die Wirtschafts- und Finanzlage des Deutschordens, des Meistertums sowohl als auch der Balleien, am Vorabend seiner Auflösung in Deutschland. Darüberhinaus verdienen die Unterlagen zur Archivgeschichte des Ordens (seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert) und vor allem die "Dienerakten" (ab Mitte 18. Jahrhundert) eine besondere Hervorhebung. Der Bestand umfaßt 160 Büschel auf 3 lfd. Metern. Ludwigsburg, August 1964 Dr. A. Seiler
Liste der Bevollmächtigten der am Mergentheimer Kongreß beteiligten Höfe: Königreich Bayern: Jacob Joseph Freiherr von Kleudgen, vormaliger Deutschordenskanzler Adalbert Philipp von Hepp, Legationsrat Königreich Württemberg: Johann August von Reuß, Staatsrat Georg Friedrich Sommer, Oberfinanzrat Großherzogtum Baden: Maximilian Freiherr von Berlichingen, Kreisrat Großherzogtum Hessen: Freiherr von Münch, Geheimrat und Hofkammerdirektor August Konrad Hofmann, Hofkammerrat Großherzogtum Würzburg: Ernst August Haus, Rentkammerdirektor Philipp Andreas Franz Behringer, Landesdirektionsrat Großherzogtum Frankfurt: Franz Selzam, Justizrat Herzogtum Nassau: August Konrad Hofmann, Hessischer Hofkammerrat (s.o.) Fürstentum Isenburg: August Konrad Hofmann, Hessischer Hofkammerrat (s.o.)
160 Büschel (4,4 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ