Die Gff. Konrad, Otto, Heinrich und Ludwig von Everstein übereignen die Pfarrkirche in Wormeln dem von ihnen gleichzeitig ins Leben gerufenen Nonnenkloster grauen Ordens, statten es aus und verleihen ihm alle Rechte. Die Nonnen sollen in Wormeln unter dem Schutz der Urkundenaussteller stehen und nach der Benediktsregel und den Verordnungen ihrer Mutterklöster leben. Die Aussteller kündigen ihre Siegel an.