Großherzog Ludewig von Hessen, Herzog in Westfalen etc., bekundet, dass er nach dem am 5. März 1813 erfolgten Tod Freiherr Ernst von Gemmingens Ludwig Eberhard von Gemmingen zu Presteneck als Vormund der beiden von Ernst hinterlassenen Söhne Ernst und Ludwig für diesen selbst und für die anderen derzeit lebenden Agnaten von Gemmingen mit der Pastorei und dem Kirchensatz zu Wolfskehlen und anstelle der zwei Drittel der Pastorei zu Biebesheim mit einem jährlichen Zins von 53 Maltern Korn, 29 Maltern Spelz und 40 Maltern Hafer aus der Kellerei Dornberg belehnt hat. Den Lehnseid hat als Bevollmächtigter der hessische Hofrat und Hofgerichts-Advokat Wilhelm Ludwig Hoffmann geleistet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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