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Die Johanniterkommende zum Grünenwörth zu Straßburg gestattet dem Junker Kaspar Wolff von Renchen, wohnhaft zu Offenburg, eine dem Konvent gehörige Gült von 7 Sester Roggen, ruhend auf einem Wolf gehörigen Zehnten von Gütern im Banne von Ulm zu Mösbach und zu Renchen, mit 20 Gulden abzulösen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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