Dytmar Geilfus und Hartung Ulrichis, Ratsmeister, Curd Helwiges, Lotze Rebis, Heinrich uffme Reyne, Berlt Tzirenberg, Hans Hutzerod, Herman Schick...
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Urk. 21, 105
Urk. 21, A II Eschwege, Augustinerkloster
Urk. 21 Augustinerkloster Eschwege - [ehemals: A II]
Augustinerkloster Eschwege - [ehemals: A II] >> 1425-1449
1428 Mai 30
Ausfert. auf Perg., mit Striffel befestigt an nr. 611, das Siegel mit dem Striffel abgerissen (vergl. [Huyskens] nr. 611). Rückw. gleichzeit. Rubrum, die Notiz saec. XV: Esschwe und die Signatur F 13 in 2 konzentrischen Kreisen.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: In die s. trinitatis.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Dytmar Geilfus und Hartung Ulrichis, Ratsmeister, Curd Helwiges, Lotze Rebis, Heinrich uffme Reyne, Berlt Tzirenberg, Hans Hutzerod, Herman Schickberg, Curd Nyckel, Heinrich Wildebach, Conradus Oigenryd und Herman Hetzel, der Rat der Stadt Eschinwege, bekunden, daß vor ihnen Hans Wisseman und Kunne, seine Frau, kraft dieser Urkunde den geistlichen Herrn Johann Suntra dem älteren und Johann Suntra dem jüngeren, zur Zeit Prior, auf Lebenszeit und nach ihrem Tode dem Konvent des Augustinerklosters zu Eschinwege um 10 rhein. fl. wiederkäuflich am Zinstermin einen jährlich 'uff sente gehulffen tag' [=Mont. n. Trinitatis] zu zahlenden Zins von 1 gl. verkauft haben von 4 Acker Landes bei der Warte (warte), wo man nach Gestetde geht, zwischen Berld Geilfus und Alheid Stengel und nötigenfalls von all ihrem sonstigen beweglichen und unbeweglichen Gut. Bei Zinsrückstand entstehenden Schaden und die Kosten geistlichen oder weltlichen Verfahrens wollen die Verkäufer tragen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Aussteller mit dem kleinen Siegel ihrer Stadt.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Huyskens Nr. 610.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Dytmar Geilfus und Hartung Ulrichis, Ratsmeister, Curd Helwiges, Lotze Rebis, Heinrich uffme Reyne, Berlt Tzirenberg, Hans Hutzerod, Herman Schickberg, Curd Nyckel, Heinrich Wildebach, Conradus Oigenryd und Herman Hetzel, der Rat der Stadt Eschinwege, bekunden, daß vor ihnen Hans Wisseman und Kunne, seine Frau, kraft dieser Urkunde den geistlichen Herrn Johann Suntra dem älteren und Johann Suntra dem jüngeren, zur Zeit Prior, auf Lebenszeit und nach ihrem Tode dem Konvent des Augustinerklosters zu Eschinwege um 10 rhein. fl. wiederkäuflich am Zinstermin einen jährlich 'uff sente gehulffen tag' [=Mont. n. Trinitatis] zu zahlenden Zins von 1 gl. verkauft haben von 4 Acker Landes bei der Warte (warte), wo man nach Gestetde geht, zwischen Berld Geilfus und Alheid Stengel und nötigenfalls von all ihrem sonstigen beweglichen und unbeweglichen Gut. Bei Zinsrückstand entstehenden Schaden und die Kosten geistlichen oder weltlichen Verfahrens wollen die Verkäufer tragen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Aussteller mit dem kleinen Siegel ihrer Stadt.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Huyskens Nr. 610.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ