Das kaiserliche Kammergericht erkennt in Sachen der Klage Wolff Adams zu Johannsthal, Jost Adams, Bürgers zu Nürnberg, nachgelassenen Sohnes, gegen die Stadt Nürnberg wegen Rechnungsablage der ihm vom Rat gesetzten Vormunden zu Recht, dass Beklagter dem Kläger nichts weiter schuldig sei.