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Oswald Tod, Ammann zu Altdorf, bekennt, daß vor Gericht gekommen sind Heinz Kelpach der Schnider und Adelheid die Bumänin, beide aus Altdorf. Kelpach klagt als ein nicht ausgesteuertes Kind, die Bumänin habe sein väterliches Erbe aus dem Haus gegeben, obwohl er es durch den Gerichtsboten mit einem Arrest hatte belegen lassen. Die Bumänin erwidert, der Abt von Weingarten und seine Amtleute hätten alles genommen. Es kommt zu einer Schlichtung ("täding"), und die Sache wird mit der Güte ("minn") dahin entschieden, daß Kelpach 1 lb d für seine Ansprüche erhalten soll. Er darf künftig keine Klage gegen die Bumänin, den Abt oder das Kloster erheben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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