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Georg Schönauer zu Wildenschönau, Gericht Dingolfing, verkauft dem Nikolaus Khulinasten, Bürger und Handelsmann zu Dingolfing, einen Wald [bei Wildenschönau] mit allen Zugehörungen, die in einer Urkunde vom 18 Januar 1621 [Nr. 269] erwähnt sind; der Aussteller behält sich aber ein Fahrtrecht durch den verkauften Wald vor.;. S: Ernst Romung von Rameck zu Seeholzen, Weng und Mosweng auf Tunzenberg und Moosthenning, kurfürstlicher Rat und Pfleger zu Dingolfing

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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