Propst Seifried, Dekan Friedrich und das Kapitel des Stifts Comburg übergeben dem Heintz Waidner d. Ä. zu Otterbach ihre zwei dem Stift gült- und lehenbar gewesenen Güter zu Otterbach als frei und eigen, wogegen dieser seine zwei freie und eigen, daselbst gelegenen, von Endris von Münkhaim zu Hall gekauften Güter übergibt und untertänig macht und überdies dem genannten Stifte 165 rheinische Gulden gibt.