Graf Reinold von Geldern schlichtet die Streitigkeiten zwischen dem Edelherrn Dietrich zu Heinsberg und Blankenberg und dem Edelherrn Otto, Herrn von Kuge wegen der Forderung, die ersterer als Mombar seines Neffen, des Kindes Johannes von Heinsberg, gestellt hat, dahin, dass der Herr von Kuge im laufenden Jahre dem Herrn von Heinsberg, für jenes Kind die Summe von 2500 Pfund schwarzer Turnosen (eine alte große Königs-Turnose für 16 Pfennig gerechnet) oder aber eine Jahresrente von 250 Pfund überreiche und sich zudem verpflichten soll, jenen nach seinem Ableben die Güter zu Rure (Roer), Merheyn (Merheim) und Nyele (Niehl) zukommen zu llassen, welche von dem Erbe mit 9000 Pfund wieder eingelöst werden können unter der gleichzeitigen Befugnis, sämtliche Güter und Renten alljährlich mittels Zuschlag von 1000 Pfund auf je 100 Pfund zu lösen. Ghegheven int jaer ons here, do men sceef dusent driehondert ende vive ende dartich, des vatersdaghes na sente Laurens daghe. - Siegel ab.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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