Papst Alexander IV. gestattet dem Kloster Lichtenthal, von gewissen, zum Teil nicht rechtmäßig erlangten Erwerbungen, falls deren eigentliche Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, die Einkünfte bis zu einer Höhe von 100 Mark Silber zu behalten. Vestre meritis religionis

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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