Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt die Äbtissin und die Domfrauen des Stifts zu Andlau (Andela) im Straßburger Bistum mitsamt ihren Priestern [als ein Landvogt im Elsass] in des Reiches und seinen Schirm. Er versichert, sie bei ihren von den Römischen Kaisern und Königen erhaltenen Freiheiten, Rechten und Gewohnheiten zu schirmen und zu handhaben. Der Pfalzgraf weist seinen Unterlandvogt im Elsass, seine Amtleute, Pfleger usw., sowie alle Städte, Gemeinden, Zöllner und Untertanen um Beachtung an, wobei sie das Stift insbesondere an dessen bis zum heutigen Tage erworbenen Rechten und Gütern unbeirrt lassen sollen.