Johann von Than mit seiner Frau Agnes von Fleckenstein und Heinrich von Fleckenstein der Jünger mit seiner Ehefrau Johanna von dem Huse teilen sich den Nachlass von Heinrich von Fleckenstein dem Älteren, der der Vater von Agnes und der Großvater von Heinrich war, folgendermaßen: Agnes und ihr Mann erhalten den Hof in Wissembourg, die Reben in Ingelza, die Hälfte der Äcker in Beinheim, die Hälfte der Schulden von Österreich und die Hälfte des Wittums auf Luneburg; Heinrich und seine Frau erhalten die Lehen Beinheim mit Stadt und Burg, Surbourg mit den Gütern in Haguenau, die Dörfer Weiterswiller (Witerwilre) und Gosselming (Goselmingen), das Patronat und den Zehnten in Bellenheim, die Lehen der Bischöfe von Trier und Straßburg, die Lehen von den von Lichtenberg, von den von Stendorf und das Lehen von dem Herzog von Jülich.
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Johann von Than mit seiner Frau Agnes von Fleckenstein und Heinrich von Fleckenstein der Jünger mit seiner Ehefrau Johanna von dem Huse teilen sich den Nachlass von Heinrich von Fleckenstein dem Älteren, der der Vater von Agnes und der Großvater von Heinrich war, folgendermaßen: Agnes und ihr Mann erhalten den Hof in Wissembourg, die Reben in Ingelza, die Hälfte der Äcker in Beinheim, die Hälfte der Schulden von Österreich und die Hälfte des Wittums auf Luneburg; Heinrich und seine Frau erhalten die Lehen Beinheim mit Stadt und Burg, Surbourg mit den Gütern in Haguenau, die Dörfer Weiterswiller (Witerwilre) und Gosselming (Goselmingen), das Patronat und den Zehnten in Bellenheim, die Lehen der Bischöfe von Trier und Straßburg, die Lehen von den von Lichtenberg, von den von Stendorf und das Lehen von dem Herzog von Jülich.
Abt. Staatsarchiv Freiburg, T 101/1 Nr. 104
Hefele Nr. 0109
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, T 101/1 Gayling von Altheim'sches Gesamtarchiv Ebnet: Urkundenselekte
Gayling von Altheim'sches Gesamtarchiv Ebnet: Urkundenselekte >> Urkunden der Familie von Fleckenstein
1365 Dezember 20 (20.12.1365)
Urkunden
Deutsch
Siegler: Johann von Than; Agnes von Fleckenstein; Heinrich von Fleckenstein der Jüngere; Johanna von dem Huse
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: vier an Pergamentstreifen angehängte Siegel leicht bis stark beschädigt
Publiziertes Regest: Dr. Friedrich Hefele, Freiherrlich von Gaylingsches Archiv im Schlosse zu Ebnet bei Freiburg, in: Mitteilungen der Badischen Historischen Kommission, Nr. 38, 1916, abgedruckt in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins N.F. Bd. 31, 1916
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: vier an Pergamentstreifen angehängte Siegel leicht bis stark beschädigt
Publiziertes Regest: Dr. Friedrich Hefele, Freiherrlich von Gaylingsches Archiv im Schlosse zu Ebnet bei Freiburg, in: Mitteilungen der Badischen Historischen Kommission, Nr. 38, 1916, abgedruckt in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins N.F. Bd. 31, 1916
Beinheim [F]
Haguenau [F]
Surburg [F]
Weiterswiller [F]
Wissembourg [F]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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27.11.2025, 15:32 MEZ
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