Schultheiß, Richter und ganze Gemeinde zu Böckingen (Beckingen), die einen Rechtsstreit zu Worms (Wormß) verloren haben und künftig eine Pfarre, einen Pfarrer sowie einen Meßner in Böckingen unterhalten müssen, beurkunden, dass Ritter Albrecht von Böckingen den Groß- und Kleinzehnten aus seinem eigenen Hofgut zu Böckingen, das Hans Rübe (Ruebe) baut, unter gewissen Bedingungen an das Meßneramt zu Böckingen geschenkt hat.