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Die Schuhmacherzeche zu Reichenhall stiftet für seine Mitglieder und deren Angehörige ein Ewiggeld in das Obleiamt von St. Zeno zur Feier eines alljährlichen Jahrtags im Münster und trifft Regelungen für die Begräbnisse von Familienangehörigen und Bediensteten der Zechenmitglieder;. S1: Ortlieb der Tachinger, S2: Härtlein der Drescher

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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