Graf Johann Reinhard von Hanau verschreibt dem Doktor Johann Peter Breitenacker, markgräflich-badischer Rat und Kanzler, um der guten Dienste willen, die er ihm und seinem Vater Philipp erwiesen hat, jährlich schenkungsweise 45 fl. aus den Gefällen des Amtes Willstätt, mit 900 fl. ablösbar.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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