Katasteramt Meppen (Bestand)
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NLA OS, Rep 540 Mep
Nds. Landesarchiv, Abt. Osnabrück (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Behörden des Staates und der kommunalen Verwaltung >> 1.1 Regionale Verwaltung >> 1.1.4 Preußische Zeit ab 1885 und niedersächsische Zeit >> 1.1.4.2 Finanzen, Zoll, Katasterverwaltung
1867-1978
Bestandsgeschichte: Vorwort
Die Anfänge der preußischen Vermessung- und
Katasterverwaltung reichen bis in die Zeit um 1855 zurück.
In der Provinz Hannover ist das Kataster in den Jahren 1868
bis 1875 entstanden. Mit der Entwicklung vom reinen
Steuerkataster zum Liegenschaftskataster im Sinne der
Grundbuchordnung und weiter 1880 zum Wertkataster als
Grundlage für Steuerveranlagungen entwickelte sich eine
dreistufige Katasterverwaltung: Finanzministerium,
Regierungen mit dem Ressort für direkte Steuern, Domänen und
Forsten und auf der unteren Ebene Katasterämter. Die 1944
eingeleitete Verschmelzung der Landesvermessung mit der
Katasterverwaltung ist nicht mehr voll durchgeführt worden.
Doch hat man nach 1945 an diesem Grundsatz festgehalten.
Unter dem Niedersächsischen Innenministerium als oberster
Vermessungs- und Katasterbehörde standen seit 1962 als
höhere Vermessungs- und Katasterbehörden die
Bezirksregierungen sowie das ehemalige Landesverwaltungsamt
bzw. seit dem 14. Januar 1997 der Landesbetrieb
"Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen".
Untere Behörden sind die Katasterämter, deren Amtsbezirk
meistens einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt umfasst.
Im ehemaligen Regierungsbezirk Osnabrück existierten
ursprünglich Kastasterämter in Bentheim, Bersenbrück,
Lingen, Melle, Meppen, Neuenhaus, Osnabrück, Papenburg und
Sögel. Heute gehören zur Vermessungs- und Katasterbehörde
Emsland (Obergerichtstr. 18, 49716 Meppen) noch die
Katasterämter Lingen, Meppen auch Obergerichtsstr. 18, 49716
Meppen) und Papenburg. Daneben existiert noch eine
Katasterbehörde Grafschaft Bentheim in Nordhorn sowie eine
Vermessung- und Katasterbehörde Osnabrück in Osnabrück.
Zu den Aufgaben der Katasterämter gehört die Führung des
Liegenschaftskatasters, Durchführung von
Liegenschaftsvermessungen mit Grenzfeststellung und
Abmarkung von Flurstücksgrenzen,
Bestandsgeschichte: Benutzung des
Liegenschaftskatasters und der Nachweise der
Landesvermessung, Beratung und Unterstützung von Nutzern der
digitalen Basisinformationen des Liegenschaftskatasters,
öffentliche Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung oder
Teilung von Grundstücken, Nachweis der
Bodenschätzungsergebnisse und Hinweise auf
öffentlich-rechtliche Festlegungen, Führung des amtlichen
Verzeichnissses der Grundstücke gemäß Grundbuchordnung,
Grundlagenvermessungen, Herstellung und Fortführung der
Deutschen Grundkarte 1:5000, Durchführung und Mitwirkung bei
der Bodenordnung, Herstellung von Planunterlagen im Rahmen
der Bauleitplanung, Anfertigung von Lageplänen und
Beglaubigung von vorgelegten Lageplänen für Bauvorhaben.
Der vorliegende Bestand wurde 1963 bis 1975 in das
Staatsarchiv übernommen, umfasst 20,5 lfdm und wurde im
Jahre 2001 von Isa Blömker verzeichnet. Er umfasst eine
Laufzeit von 1874 bis 1975.
Inhalt: u.a. 86 Einschätzungskoupons, 85 Gebäudebücher, 85
Urflurbücher, 135 Liegenschaftsbücher, 67
Gebäudesteuerrollen, 7 Güterauszüge, 10
Artikelverzeichnisse, Personalakten einzelner Bediensteter
Osnabrück, im März 2001 Dr.
Bestandsgeschichte: Bettina
Schmidt-Czaia
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Die Anfänge der preußischen Vermessung- und
Katasterverwaltung reichen bis in die Zeit um 1855 zurück.
In der Provinz Hannover ist das Kataster in den Jahren 1868
bis 1875 entstanden. Mit der Entwicklung vom reinen
Steuerkataster zum Liegenschaftskataster im Sinne der
Grundbuchordnung und weiter 1880 zum Wertkataster als
Grundlage für Steuerveranlagungen entwickelte sich eine
dreistufige Katasterverwaltung: Finanzministerium,
Regierungen mit dem Ressort für direkte Steuern, Domänen und
Forsten und auf der unteren Ebene Katasterämter. Die 1944
eingeleitete Verschmelzung der Landesvermessung mit der
Katasterverwaltung ist nicht mehr voll durchgeführt worden.
Doch hat man nach 1945 an diesem Grundsatz festgehalten.
Unter dem Niedersächsischen Innenministerium als oberster
Vermessungs- und Katasterbehörde standen seit 1962 als
höhere Vermessungs- und Katasterbehörden die
Bezirksregierungen sowie das ehemalige Landesverwaltungsamt
bzw. seit dem 14. Januar 1997 der Landesbetrieb
"Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen".
Untere Behörden sind die Katasterämter, deren Amtsbezirk
meistens einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt umfasst.
Im ehemaligen Regierungsbezirk Osnabrück existierten
ursprünglich Kastasterämter in Bentheim, Bersenbrück,
Lingen, Melle, Meppen, Neuenhaus, Osnabrück, Papenburg und
Sögel. Heute gehören zur Vermessungs- und Katasterbehörde
Emsland (Obergerichtstr. 18, 49716 Meppen) noch die
Katasterämter Lingen, Meppen auch Obergerichtsstr. 18, 49716
Meppen) und Papenburg. Daneben existiert noch eine
Katasterbehörde Grafschaft Bentheim in Nordhorn sowie eine
Vermessung- und Katasterbehörde Osnabrück in Osnabrück.
Zu den Aufgaben der Katasterämter gehört die Führung des
Liegenschaftskatasters, Durchführung von
Liegenschaftsvermessungen mit Grenzfeststellung und
Abmarkung von Flurstücksgrenzen,
Bestandsgeschichte: Benutzung des
Liegenschaftskatasters und der Nachweise der
Landesvermessung, Beratung und Unterstützung von Nutzern der
digitalen Basisinformationen des Liegenschaftskatasters,
öffentliche Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung oder
Teilung von Grundstücken, Nachweis der
Bodenschätzungsergebnisse und Hinweise auf
öffentlich-rechtliche Festlegungen, Führung des amtlichen
Verzeichnissses der Grundstücke gemäß Grundbuchordnung,
Grundlagenvermessungen, Herstellung und Fortführung der
Deutschen Grundkarte 1:5000, Durchführung und Mitwirkung bei
der Bodenordnung, Herstellung von Planunterlagen im Rahmen
der Bauleitplanung, Anfertigung von Lageplänen und
Beglaubigung von vorgelegten Lageplänen für Bauvorhaben.
Der vorliegende Bestand wurde 1963 bis 1975 in das
Staatsarchiv übernommen, umfasst 20,5 lfdm und wurde im
Jahre 2001 von Isa Blömker verzeichnet. Er umfasst eine
Laufzeit von 1874 bis 1975.
Inhalt: u.a. 86 Einschätzungskoupons, 85 Gebäudebücher, 85
Urflurbücher, 135 Liegenschaftsbücher, 67
Gebäudesteuerrollen, 7 Güterauszüge, 10
Artikelverzeichnisse, Personalakten einzelner Bediensteter
Osnabrück, im März 2001 Dr.
Bestandsgeschichte: Bettina
Schmidt-Czaia
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 10:42 MESZ