Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Henne Winther v. Erlenbach bekundet, dass er dem Grafen Kuno v. Solms eine jährliche Gülte von 15 Schilling zu Büdesheim aus einem Bruderhof verka...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 5 1471-1500
1472 September 22
Ausf., Perg., von 4 anh. Sg. Nr. 1 abgef., Nr. 2 besch., Nr. 3 und 4 gut erh.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Dienstag nach Matheustag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Henne Winther v. Erlenbach bekundet, dass er dem Grafen Kuno v. Solms eine jährliche Gülte von 15 Schilling zu Büdesheim aus einem Bruderhof verkauft habe, den er von seinem verstorbenen Vater geerbt hatte, und dass er, da die Gülte von der Herrschaft Falkenstein lehnsrührig sei, Mann des Grafen geworden sei. Henne v. Büches zu Staden, Engel von Obernhain, Keller zu Assenheim, und Heinrich Burkhard, Eidam Engels, erteilen ihre Zustimmung