Anspruch des Appellanten auf seit 1571 nicht mehr gezahlte 100 Goldgulden Pensionen aus einer Obligation von 2000 Goldgulden, die seine Großeltern Wilhelm von Vlodorp, Herr zu Dalenbroek (Dalenbroch) und Leuth, und Odilia von Hoemen dem Vorfahren des Appellaten, Johann von Salm und Reifferscheid, 1514 gegeben hatten, und aufPensionen aus einer Obligation über 350 Jochimstaler, die derselbe 1556 von Johann von Palant erhalten hatte und die von Palant dem Vater des Appellanten, Balthasar von Vlodorp, übertragen hatte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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