Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet die Entscheidung seines Hofgerichts in der Streitsache zwischen Heinz Schuhmacher und Andres Schuhmacher, beide von Eppingen, um Beschädigung und Lahmheit (leme) des Andreas Schuhmacher und um Schmähworte von diesem gegenüber Heinz Schuhmacher, nachdem beide Parteien nach ergangenen Urteilen der Stadtgerichte zu Eppingen und Heidelberg, vor seinem Hofgericht, zu Esslingen und vor den kaiserlichen Kommissaren zu Stuttgart weiter prozessiert haben. Als Landesfürst verkündet der Pfalzgraf den Entscheid seiner Räte, namentlich Götz von Adelsheim, Ritter, dass beide Parteien ihre gesamten Prozessunterlagen innerhalb von acht Tagen der Heidelberger Kanzlei überantworten sollen, sie fortan auf jeden weiteren Gerichtsgang mit diesen Unterlagen verzichten sollen, keiner an Ehre und Glimpf berührt ist, beide Seiten miteinander geschlichtet sein und beide Parteien ihre Gerichtskosten selbst tragen sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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