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Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR (GStA) und Minister des Innern über die Bekämpfung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts gemäß § 213 des Strafgesetzbuches (StGB) der DDR, Tgb.-Nr. BdL/Dok. 42/83
Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR (GStA) und Minister des Innern über die Bekämpfung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts gemäß § 213 des Strafgesetzbuches (StGB) der DDR, Tgb.-Nr. BdL/Dok. 42/83
Enthält:
Zuständigkeit für die Bearbeitung von Grenzstraftaten. - Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. - Haftpraxis. - Verletzen von Bestimmungen des zeitweiligen Aufenthaltes in der DDR sowie des Transits durch die DDR. - Tätigkeit des Staatsanwaltes. - Öffentlichkeitsarbeit bei Grenzstraftaten. - Diese Gemeinsame Anweisung tritt mit sofortiger Wirkung (28.12.1982) in Kraft, die Gemeinsame Anweisung vom 18.04.1973 wird aufgehoben und ist zu vernichten.