Bestallung und Indienstnahme des Johann Graf zu Holstein-Schauenburg mit 50 Reitern im Krieg gegen die Geldrischen durch König Maximilian (1503)
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U 132, 33023
U 132 Gesamtarchiv von Landsberg-Velen (Dep.), Gemen - Akten
Gesamtarchiv von Landsberg-Velen (Dep.), Gemen - Akten >> 8. Politische Korrespondenz
1503, 1493, 1515, 1432, 1538
Enthaeltvermerke: Enthält auch: Anerkennung einer Schuldverschreibung von 1493 seitens der Städte in Geldern (1493) ; Versprechen des Kaisers wegen der Einnahme des Amts Zutphen (1515) ; Übertragung des Drostenamts zu Zutphen durch Herzog Karl von Geldern an Johann Graf zu Holstein-Schauenburg (1493) ; Vereinbarung des Herzogs Karl von Geldern mit Johann Graf zu Holstein-Schauenburg über die Pfandschaft über Burg Hatthem (1493) ; Bestätigung einer Schuldverschreibung bzw. Verpfändung eines Zehnten des Frederich von Rechten zu Vorsten und Keppel an Heinrich Herrn zu Gemen durch Herzog Arnold von Geldern (1432) ; Vollmacht des Grafen Adolf zu Holstein-Schauenburg für Johann von Westrum, Droste zu Horneburg (1538)
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:10 MEZ
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