Kurfürst Philipp von der Pfalz befiehlt Jakob von Landsberg und Erhard Müller, derzeit Keller zu Hagenbach, dass sie Bürgermeister, Schultheißen, Richter und Gemeinde von Neuenburg ihrer Gelübde und Eide, mit denen sie bisher dem Pfalzgrafen verbunden waren, ledig zählen, und erteilt ihnen die Vollmacht dazu. Der Pfalzgraf hatte Schloss, Dorf und Flecken Neuenburg, was Eigentum des Kurfürstentums der Pfalz ist, an Markgraf Christoph von Baden auf Wiederkauf verkauft. Die von Neuenburg sollen dem Markgrafen gehorsam, verpflichtet und schuldig sein, wie bisher dem Pfalzgrafen und werden ihm zugewiesen, dass sie ihm als ihrem rechten Herrn huldigen bis zum Wiederkauf, so wie es die Verschreibung besagt.