Konrad von Sickingen, Vogt zu Bretten, macht einen Vergleich im Streit zwischen der Gemeinde Diedelsheim und dem Domkapitel zu Speyer das dort zwei Teile am großen Zehnten innehat, über den Langhausbau der Kirche zu Diedelsheim. Das Domkapitel gibt dazu, ohne der Klärung der Rechtsfrage bezüglich der Baupflicht vorzugreifen, einen Beitrag von 85 Gulden.