Anspruch auf 1399 Rtlr. für Kost, Briefporto, vorgestrecktes Geld und gelieferte Waren seit 1730. Auch die verstorbene Magd des Klägers, Nanon D’Amour, soll dem Beklagten Geld geliehen haben. Das RKG verurteilte von Blanche am 11. Feb. 1752 zur Zahlung des größten Teiles. Wegen der Nichtbefolgung wurde der Magistrat von Aachen als Exekutor eingesetzt und mit dem Verkauf so vieler Ländereien des Beklagten beauftragt, wie zur Begleichung der Schuld notwendig waren.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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