Kurfürst Philipp von der Pfalz und Graf Eberhard [d. Ä. von Württemberg] schlichten Streitigkeiten und Fehde zwischen Konrad von Sickingen und Gerhard von Talheim, Vogt zu Laufen. Nach dem Tod des Ritters Bernhard von Talheim hatte Konrad einen Teil des Schlosses Talheim mit Gerechtigkeiten und Zugehör von Landgraf Heinrich zu Hessen, Graf von Katzenelnbogen, (+) als verfallenes Lehen von der Grafschaft Katzenelnbogen empfangen. Gerhard hingegen hatte dies als nächster Lehenserbe beansprucht und in seinen Besitz genommen. Die Aussteller schlichten: 1. Die Fehde und Feindschaft ist beendet. Philipp und Eberhard, wollen die Vormunde und Statthalter des Landgrafen Albrecht [s. Bemerkung], Sohn Heinrichs, bitten, das Lehen an Talheim zu leihen, da durch Konrads anderweitige Belehnung nichts an der Mannschaft abgehe. [2.] Binnen eines Vierteljahrs sollen die Aussteller entscheiden, was das Lehen an jährlicher Nutzung einbringt und welchen Anteil Gerhard an Konrad zu geben hat. [3.] Sollte einer der beiden vorherigen Punkte nicht zustande kommen, behalten beide Seiten ihre Gerechtigkeiten, wobei Fehde und Feindschaft weiterhin beendet sein sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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