Der Rat der Stadt Nürnberg verpflichtet sich gegenüber Bischof Friedrich von Würzburg und dessen Domkapitel, die der Stadt zum Unterpfand für die Erstattung der vor ihr im markgräflichen Kriege gemachten Auslagen und Darlehen im vereinbarten Betrage von 300.000 Gulden verpfändeten würzburgischen Schlösser und Ämter, falls es zur tatsächlichen Besetzung kommen sollte, nach Erlag des Pfandschillings wieder zu räumen.