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Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht dem Johann von Trotha ("Hans von Dratt") das Schloss Berwartstein ("Berbenstein") und das Tal Grafendahn als Mannlehen. Wenn Hans ohne Leibserben stirbt, sollen die Lehen wieder an Kurpfalz zurückfallen. Die 1000 Gulden, die er der Kurpfalz geliehen hat, sollen dann auch verfallen ("ab sein"). Falls die Grafschaft Sponheim Grafendahn wieder einlöst, soll Hans sein Geld auf andere Güter anlegen und diese von der Pfalz zu Mannlehen empfangen. Siegelankündigung des Ausstellers. "Datum Heydelberg uff st. Jacobs abent des heyligen zwölffbotten" 1480.

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Landesarchiv Speyer
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