Ferdinand II., Erzherzog von Österreich, bekundet am 23. Juli 1566, dass Erhard Reuter, Hofpfennigmeister des Jahres 1565, über alle seine Ein- und Ausgaben mit dem Grafen Franz von Thurn, Erblandhofmeister in Krain und der Windischen Mark etc.; Erasmus Heidenreich zu Bidenegg, Hofkammerrat; Hans Spiegl von Miltschitz; und Thomas Vogl, Hofkontralor, abgerechnet hat und ersterem noch umfangreiche Ansprüche zustehen, die durch Übertragungen von Einnahmen beglichen werden sollen. Aussteller kündigt sein Siegel an (fehlt).