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Enffried von Borne verkauft die Einkünfte in Niederkutzenhausen, die dem Bistum Straßburg lehnbar sind, an Friedrich von Fleckenstein, behält sich jedoch ein Rückkaufrecht vor.
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Enffried von Borne verkauft die Einkünfte in Niederkutzenhausen, die dem Bistum Straßburg lehnbar sind, an Friedrich von Fleckenstein, behält sich jedoch ein Rückkaufrecht vor.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, T 101/1 Nr. 303
Hefele Nr. 0307
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, T 101/1 Gayling von Altheim'sches Gesamtarchiv Ebnet: Urkundenselekte
Gayling von Altheim'sches Gesamtarchiv Ebnet: Urkundenselekte >> Urkunden der Familie von Fleckenstein
1424 Oktober 1
Urkunden
Deutsch
Überlieferungsart: Abschrift
Publiziertes Regest: Dr. Friedrich Hefele, Freiherrlich von Gaylingsches Archiv im Schlosse zu Ebnet bei Freiburg, in: Mitteilungen der Badischen Historischen Kommission, Nr. 38, 1916, abgedruckt in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins N.F. Bd. 31, 1916