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Belehnung der Freiherren von Ratsamhausen zu Ehnwihr (Elsaß) mit dem Zehnt zu Betzenhausen sowie einem Kunkellehen von 1 000 Gulden Kapital, angelegt bei der Stadt Lahr und der Reichsritterschaft in der Ortenau.
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Belehnung der Freiherren von Ratsamhausen zu Ehnwihr (Elsaß) mit dem Zehnt zu Betzenhausen sowie einem Kunkellehen von 1 000 Gulden Kapital, angelegt bei der Stadt Lahr und der Reichsritterschaft in der Ortenau.