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Belehnung der Freiherren von Ratsamhausen zu Ehnwihr (Elsaß) mit dem Zehnt zu Betzenhausen sowie einem Kunkellehen von 1 000 Gulden Kapital, angelegt bei der Stadt Lahr und der Reichsritterschaft in der Ortenau.
Belehnung der Freiherren von Ratsamhausen zu Ehnwihr (Elsaß) mit dem Zehnt zu Betzenhausen sowie einem Kunkellehen von 1 000 Gulden Kapital, angelegt bei der Stadt Lahr und der Reichsritterschaft in der Ortenau.