Libell, enthaltend ein Vidimus des Abts Heinrich von Schussenried über einen Urteilsbrief des Abts Kaspar von Kloster Weingarten, der im Auftrag Kaiser Friedrichs in Weingarten zu Gericht saß, in der Streitsache zwischen Abt Heinrich von Kloster Rot und Jakob Kößler von Landolzweiler, dessen Untertan. Abt Heinrich läßt durch seinen Fürsprech, Abt Heinrich von Schussenried, vortragen, wie er seinen Hintersassen bei 5 Schilling Heller Strafe verboten habe, Eicheln zu lesen und herunterzuschlagen, wie Jakob Kößler dieses Gebot mißachtete, von ihm vor ein Gericht zu Rot zitiert wurde, das zu dem Urteil kam, Kößler sei keinen Gehorsam schuldig. (22. Juni 1480). Hans Schafheitlin, Amann des Gerichts zu Rot, bestätigte das Urteil. Darauf appellierte Abt Heinrich über Peter Kungschlacher, Schulmeister und Stadtschreiber zu Waldsee und kaiserlicher Notar, in Anwesenheit der Zeugen Ulrich Machner, Schreiber des Johannes Truchseß zu Waldburg, und Rudolf Spiegel, dessen Waibel, an Kaiser Friedrich. Dieser beauftragte in einem Schreiben, dat. Wien, 15. November 1480, Abt Kaspar von Weingarten als seinen Kommissar, das Urteil zu fällen. Jakob Kößler läßt durch seinen Fürsprech, den Stadtamann zu Wurzen, vorbringen,er habe das Gut zu Landolzweiler als sein unbedingtes Eigentum von Abt Jörg von Kloster Rot gekauft und es sei nichts von einem Verbot gesprochen worden, Eicheln zu lesen. Im übrigen sei nach dem Gesetz Abt Heinrich verpflichtet, das Urteil des Gerichts zu Rot anzuerkennen. Zum Beweis legt er seinen Kaufbrief vor und das Urteil des Gerichts, ausgestellt von Jörg Jäcklin zu Berkheim am 7. Juni 1480. Abt Heinrich wen det ein, in dem Lehnsbrief habe sich der Abt seiner Obrigkeit betreff des Gerichtszwangs nicht begeben und weist verschiedene Briefe zur Bestätigung vor. Abt Kaspar fällt das Urteil, Abt Heinrich habe sich zu Recht gegen das schlechte Urteil des Gerichts zu Rot verwahrt. Falls von Jakob Kößler kein Einspruch mehr erfolge, sei er verpf lichtet, die Gerichtsstrafe laut Gebot zu tragen. Dieser erklärt sich mit dem Spruch einverstanden. Der mit Abteisiegel bekräftigte Urteilsspruch zu Weingarten ist ausgestellt am Freitag nach St. Ulrichs des hl. Bischofs Tag 1481. Vidimus mit Abteisiegel bestätigt am Samstag vor Laetare in der Fasten 1482. Orig. Perg., 1 S. fehlt. Libell aus 6 Pergamentblättern leicht beschädigt und angefressen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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