Kurfürst Philipp Pfalzgraf bei Rhein bestätigt als Reichsvikar in Vertretung des Königs Maximilian I. dem Grafen Johanns III. zu Wertheim auf seine Bitte alle ihm und seinen Vorfahren verliehenen kaiserlichen und königlichen Gnaden, Freiheiten, Rechte, Privilegien und Handfesten für ihn und seine Erben.