Schultheiß und Schöffen zu Niederlahnstein bekunden, daß Junker Johann von Hoenberg, Edelknecht, und seine Frau Jutta etliche Weingärten in Niederlahnsteiner Gericht und Gemarkung Jekel Ochs ('Oissen') und dessen Frau Guette für 202 rheinische Gulden verkauft haben laut Urkunde, zu der diese Urkunde ein Transfix darstellt. Da diese Güter dem Dekan und Kapitel des St. Lubentiusstifts zu Dietkirchen seit langer Zeit 6 Viertel Wein zu Grundzins geben und es bei ihnen zu Niederlahnstein seit undenklicher Zeit Herkommen ist, daß beim Verkauf von Gütern in Niederlahnsteiner Gericht und Gemarkung derjenige, der darauf Erbzinse hat, die zinsbaren Güter für dasselbe Geld binnen Jahresfrist abtreiben kann, haben die Herren Hermann Speck, Johann Heyner und Konrad von Wetzlar, Kanoniker zu Dietkirchen, namens des Stifts als Zinsherrn jene Güter den vorgenannten Eheleuten Jekel und Guette gegen Entrichtung der 202 Gulden abgekauft. - Siegel der Schöffen zu Niederlahnstein.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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