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Klage des Bäckeramts (vertreten durch die Gildemeister Gerhard Ostenveld und Jobst Deckenbroich) ./. den Müller Berndt zum Venne in Sudmühle. Der Beklagte hat 3 Kinder: Kaspar, Anna und Katharina. Der letztgenannten Tochter verweigert die Bäckergilde die Aufnahme, weil sie unehelich geboren sei und weil der Beklagte dauernd seine Kunden betrogen (zu tief gemultert) habe. Die Tochter des Beklagten heiratete 1614 den Bäcker Johan Deckenbrock, Sohn des Johan D. Ihm wird vom Rat die Ausbreitung seines Handwerks untersagt; das Urteil wird aber nach der Beweisaufnahme aufgehoben. Das Bäckeramt verliert den Prozess; es legt Berufung beim Reichskammergericht ein.

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Stadtarchiv Münster
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