Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Klage des Bäckeramts (vertreten durch die Gildemeister Gerhard Ostenveld und Jobst Deckenbroich) ./. den Müller Berndt zum Venne in Sudmühle. Der Beklagte hat 3 Kinder: Kaspar, Anna und Katharina. Der letztgenannten Tochter verweigert die Bäckergilde die Aufnahme, weil sie unehelich geboren sei und weil der Beklagte dauernd seine Kunden betrogen (zu tief gemultert) habe. Die Tochter des Beklagten heiratete 1614 den Bäcker Johan Deckenbrock, Sohn des Johan D. Ihm wird vom Rat die Ausbreitung seines Handwerks untersagt; das Urteil wird aber nach der Beweisaufnahme aufgehoben. Das Bäckeramt verliert den Prozess; es legt Berufung beim Reichskammergericht ein.
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Klage des Bäckeramts (vertreten durch die Gildemeister Gerhard Ostenveld und Jobst Deckenbroich) ./. den Müller Berndt zum Venne in Sudmühle. Der Beklagte hat 3 Kinder: Kaspar, Anna und Katharina. Der letztgenannten Tochter verweigert die Bäckergilde die Aufnahme, weil sie unehelich geboren sei und weil der Beklagte dauernd seine Kunden betrogen (zu tief gemultert) habe. Die Tochter des Beklagten heiratete 1614 den Bäcker Johan Deckenbrock, Sohn des Johan D. Ihm wird vom Rat die Ausbreitung seines Handwerks untersagt; das Urteil wird aber nach der Beweisaufnahme aufgehoben. Das Bäckeramt verliert den Prozess; es legt Berufung beim Reichskammergericht ein.
Klage des Bäckeramts (vertreten durch die Gildemeister Gerhard Ostenveld und Jobst Deckenbroich) ./. den Müller Berndt zum Venne in Sudmühle. Der Beklagte hat 3 Kinder: Kaspar, Anna und Katharina. Der letztgenannten Tochter verweigert die Bäckergilde die Aufnahme, weil sie unehelich geboren sei und weil der Beklagte dauernd seine Kunden betrogen (zu tief gemultert) habe. Die Tochter des Beklagten heiratete 1614 den Bäcker Johan Deckenbrock, Sohn des Johan D. Ihm wird vom Rat die Ausbreitung seines Handwerks untersagt; das Urteil wird aber nach der Beweisaufnahme aufgehoben. Das Bäckeramt verliert den Prozess; es legt Berufung beim Reichskammergericht ein.
B-C Civ, 186
B-C Civ Causae Civiles (Zivilprozessakten)
Causae Civiles (Zivilprozessakten) >> 1601-1700
(1590, 1613, 1614) 1614-1615
Darin: Anlage 1: Ausfertigung. Am 23.10. 1590 verpachten die Wandmacheramtsgildemeister Engelbert Diepenbrogk und Henrich von Wulffen dem Berndt thor Venne die Sudmühle auf 5 Jahre für 150 Thaler jährlich. Für den Pächter verbürgen sich Jakob Schulte tho Havickhorst und Henrich Goverdinck. Zeugen: Hans Goltschleger und Hubert Westendorpff. Notar: Herman Korthaus. Anlage 2: Original vom 18.7. 1613. Vor dem Stadtrichter Dr. Johan Römer beeideten Herman Schulte Loissing und Johan Böltner (Bölmer; Böemer?) die eheliche Geburt der Katharina zum Venne, deren Mutter Anna zum Uphoff ist. Zeugen: Jobst Reckertz und Johan Neuhaus. Anlage 3: Ausfertigung. Am 26.7. 1614 erklären die Eheleute Engelbert Depenbroch und Mette Reidegeldts in Coesfeld: als Berndt thor Venne die Sudmühle gezahlet habe, wäre er veranlasst worden, seine Konkubine zu heiraten; später habe er dann eine Tochter bekommen, bei der ihre Schwester bzw. Schwägerin Katharina Reidegelts, Frau Jobst Bosendoeff Taufpatin gewesen sei. Zeugen: Friedrich minors und Johan Brünsinckhoff. Notar: Rudolf Swicker. Anlage 4: Ausfertigung. Am 28.7. 1614 erklären Anna, die Meiersche zu Loysing und Maria Kuelmans: als die Frau Berndt zur Venne, geb. Anna Uphoff von Brochterbeck mit ihrer Tochter Katharina schwanger gegangen wäre, hätte sie in der Mauritzkirche geheiratet und ihre Kinder Jasper und Fennichen unterm Hoiken (Mantel) gehabt, damit sie auch als ehelich geachtet würden; die Frau und die Kinder seien durch den Knecht Hinrich thom Hohenrott zur Kirche gefahren worden. Zeugen: Everhard Pauck und Bernard Rotert. Notar: Christoph zum Schloet, Neubrückenstraße. Erwähnt werden: Bäcker Michael Niehoff; Witwe Paschen Wedepoell, jetzt Frau Berndt Wentrup; Wilbrand Rotman; Berndt Borse; Herman Kock; Johan Wernicke junior; Hartleif Holstein; Herman Wiesman; Henrich Conerding; Herman Bremer; Herman tor Geist; Jobst Modersohn; Bäcker Martin Ketteler; Bäcker Henrich Koster; Henrich Remmen; Henrich Kelling; Berndt Morman; Stephan Hense; Johan Pustekrei; Henrich Lüttighaus; Witwe Berndt Holtrup, jetzt Frau Herman zum Schloet; Martin zur Wiesch; Melchior Hanekow; Johan Engelberting; Henrich Boemer; Koch Johan Kemper; Johan Alberding auf der Hörsterstraße.
Enthält: Als Zeugen werden vernommen: 1. Anna die Meiersche Loysing im Ksp. St. Mauritz, Eigenhörige des Domherrn Reuschenberg, 50 J. alt; 2. Frau Herman Herweg geb. Maria Kuleman, Eigenhörige des Junkers Jost Korff zu Harkotten (zum Harenkotten), 60 J. alt; 3. Johan Havichorst, Schulte Niehoff in Angelmodde, Eigenhöriger des Domdechanten, 50 J. alt, seine Mutter und des Beklagten Schwiegermutter waren Geschwister; 4. Johan Beckman im Ksp. St. Mauritz, Eigenhöriger des Junkers Barthold Schencking, 60 J. alt; 5. Gertrud, Witwe Johan Spelbrinck in Handorff, Eigenhörige des Henrich Droste zur Hove, 60 J. alt; 6. Alhard tor Borg in Handorf, Eigenhöriger des Henrich Droste zum Hove, 40 J. alt; 7. Berndt Holtkamp im Ksp. St. Mauritz, Eigenhöriger des Probsts zu St. Mauritz, 43 J. alt; 8. Frau Herman Buschmeier, geb. Anna tom Dyckhaus, in Münster, 40 J. alt; 9. Barthold Schulte Harvickhorst, freier Bürger in Münster, Pächter des Hofs des Domdechanten, 60 J. alt; 10. Rademacher Herman Dyckhaus, 33-34 J. alt, in Münster; 11. Berndt Hoenradt in St. Mauritz, am Stadtbäumer, Eigenhöriger des Domdechanten, 63 J. alt; 12. Gerd Schmeman aus Telgte, verheiratet mit Grete thom Uphoff, Schwager des Beklagten, 40 J. alt; 13. Herman Heckman, wohnt bei Schulte Havickhorst, 40 J. alt; 14. Herman Heerweg in Handorf, Eigenhöriger der Äbtissin von Freckenhorst, 70 J. alt; 15. Herman Loyssing bei der Sudmühle, Eigenhöriger des Domherrn Reuschenberg, 60 J. alt; 16. Berndt Schulte Prövesting, Eigenhöriger des Junkers Boldwein Warendorff, 66 J. alt; 17. Melchior Ryck, Eigenhöriger des Domkelners, 50 J. alt; 18. Albert tom Dyckhus, Eigenhöriger des Domkelners, 30 J. alt; 19. Weißgerber Andreas von Werden in M., 61 J. alt; 20. Serries Huckenbeck, Wälckener an der Sudmühle, 40 J. alt; 21. Johan to Vinckeloe in M., 50 J. alt; 22. Wandmacher Melius Selckinck in M., 70 J. alt; 23. Wülner Johan Wentrup in M., 60-70 J. alt; 24 Wandmacher Bartold Dyckhus in M., 41 J. alt; 25. Wandmacher Johan Marckenbeck senior in M., 75 J. alt; 26. Hofgerichtsprokurator Gerhard Berning, 50 J. alt; 27. Johan Hermeling in M., 49 J. alt; 28. Johan Westhaus, 40 J. alt; 29. Klaes zur Strote, Müller auf der Enckingmühle, 80 J. alt; 31. Radmacher Herman Buschmeyer in M., 50 J. alt, früher Karrentreiber im Hospital.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.