Vor dem öffentlichen Notar Georg Storich zu Willenrod im Vogthaus zu Burgkunstadt schließt Heinrich Brentlein, Vikarier in der Claußen zu Burgkunstadt, mit Gerhaus, der Witwe des Peter Schneider, einen Teilungsvertrag über das väterliche und mütterliche Erbe. Brentlein übergibt die drei Güter bei Burgkunstadt ("Graben im Berwinkel, Weingarten, Wiesen und Acker unter dem "thyrgarten"), die ihm erblich zustehen, an seine Nichte ("Mume") Katerina, Ehefrau des Diez Wagner, und deren Kinder. Jedoch soll Katerina oder ihr Mann der Else Reich ("sein Mumlein", Tochter des Hans Reich und der Barbara Reich (ebenfalls eine Nichte Brentleins) 30 fl von dem Wert der genannten drei Güter abgeben. Stirbt Else Reich aber vorzeitig, sollen die 30 fl an die Kinder von Katerina und Diez Wagner fallen. Zugleich übergibt Brentlein das "Holz im Kessel", Lehen des Hochstifts und der von Redwitz, ebenfalls seiner Mumen Katerina Diez als Ersatz für die 30 fl, die er ihr zu ihrem Heiratstag versprochen hat. Stirbt Katerina Diez vor ihrem Mann, nimmt sich dieser eine neue Frau und hat Kinder mit dieser, so sollen sie an den 30 fl keinen Anteil haben, sondern nur jene aus der Ehe mit Katerina Diez.