Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt seinem Landschreiber zu Amberg, Friedrich Steinlinger, Befehl und Vollmacht, alle Steuern (alle und iglich jerlich stuwr) zu Amberg und in seinen Landen zu Bayern einzunehmen und als Landschreiber zu verrechnen, wofür der Pfalzgraf seine Untergebenen (verwanten) in seinen Landen zu Bayern anweist, dem Landschreiber dabei gehorsam und gewärtig zu sein.