Gerhard von Flörsheim (Flershem) gen. Monsheimer (Monßheymer)
bekundet, daß Johann Graf zu Sp. ihm das Schloß Altleiningen (Alten
Lynyngen) amtsweise anbefohlen hat. Gerhard verspricht, das Schloß zu
bewahren, zu hüten und in gutem baulichen Zustand zu halten. Aus den
jährlich zwischen Mariä Himmelfahrt (15.08.) und Mariä Geburt (08.09.) zu
Mölsheim (Milmshem) anfallenden, nach Leiningen gehörenden Korngülten soll
er 30 Malter nach Elmstein (Elbesteyn) fallen lassen. Werden neue
Baumaßnahmen notwendig oder will der Graf bauen, hat Gerhard damit nichts zu
schaffen. Auf Ansinnen hat er das Schloß unverzüglich und ohne Aufschlag für
Kosten, Schäden und Verluste herauszugeben mitsamt allem Haus- und anderen
Gerät entsprechend dem Verzeichnis, von dem der Graf und Gerhard je eine
Ausfertigung haben. Ausstehende Korn-, Wein- und andere Gülten sollen dem
Grafen und seinen Erben verbleiben. Schulden, die Gerhard ohne Wissen des
Grafen aufnimmt, hat er selbst abzutragen. Siegel des
Ausstellers.