Bischof Johann von Lüttich erhebt die Kapelle zu Seve wegen der in großer Entfernung von der Mutterkirche zu Jupille zur Pfarrkirche, indem er deren Rektor mit Zustimmung des Archidiakons und Dechanten B. M. zu Aachen, Walram von Jülich, als Patrons der Kirchen von Jupille und Seve, welche beide der Dechantenstelle des Stifts inkorporiert sind, 8 Bönner Dotalland zu Seve, welche die Vorgänger des Lütticher Domkanonikers Johann von Jupille der Kapelle geschenkt, nebst 24 Solidi 6 Denare und 1 Aulus jährlicher Rente und den Opfergaben des Kirchspielsgenossen, und der Wiese genannt "prisstre preit" mit 1 Henne und 1 Sextar Spelz jährlicher Rente, sowie als Geschenk des genannten Johann von Jupille zur Hebung des Kultus 9 Bönner Ackerland mit Haus und Hof zu Seve als Wohnung, und eine Rente von 6 Solidi zum Anniversar des Gebers und seiner Eltern R. Wirich von Seve und Eugenia, Wilhelms und Ernsts von Vianna und des Edelherrn R. Walter und Arnold von Vianna genannt von Vorne überweist. In letztgedachter Rente hat der Rektor 12 Denare an die 3 bei der Feier des Anniversars mitredenden Priester abzugeben, und an demselben Tag soll außerdem 1 Müdden Spelz, am Weihnachtstag aber 1/2 Müdden Spelz aus einem Morgen land zu Seve, zum Hof des Konvents an Veteri Vineto gehörig, an die Armen verteilt werden. Dem Dechanten zu Aachen verbleibt das Kollations- und Präsentationsrecht in Bezug auf die neue Pfarrkirche. Datum anno incarnat. dom. Milles. ducentesimo septuagesimo nono in die festivitates b. Egidii.