Kläger: Lt. Arnold Wilckens als Kurator der Margaretha von Spreckelsen, geborene Wilckens, Witwe des Peter (Johanns Sohn) von Spreckelsen, Kaufmann in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Hieronymus und Gebhard Schramm, Johann Caspar Aldendieker, namens seiner Frau, Gebhard Lüpke und Hieronymus Erichs als Vormünder der Anna Elisabeth Schramm und des Jobst Schramm (der Jüngere), sämtlich als Erben des Jobst Schramm sowie Hinrich Nathan Bendix, Jude in Hamburg (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis (beendet durch außergerichtlichen Vergleich); Imploration eines Proklams, Impugnation von Erbschaftsgeldern, Beweisführung über Schuldforderungen und Ableugnung einer Unterschrift in einem Streit der Kläger mit den Beklagten, Hans Conrad Hoburg, Isaac und Daniel Matiorra in Hamburg und anderen Gläubigern ihres Sohnes Vincent von Spreckelsen, Kaufmann in Hamburg, dann in Wolfenbüttel; Hinweis der Kläger, dass schon ein Prozess in Wolfenbüttel rechthängig sei und dass die Wechsel ihres Sohnes wegen dessen Unmündigkeit gemäß dem "Senatus consultum Macedonianum" ungültig seien