Otto Heide I. und Otto Junge, Gebrüder und Burggrafen zu Dohna, bekennen, dass sie Markgraf Friedrich [II.] von Meißen als Lehnsherrn anerkannt und den Treueid geleistet haben, und verpflichten sich, ihren Besitz ohne seine Zustimmung nicht zu veräußern. (Fehlt: Kriegsfolge.)