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Otto Heide I. und Otto Junge, Gebrüder und Burggrafen zu Dohna, bekennen, dass sie Markgraf Friedrich [II.] von Meißen als Lehnsherrn anerkannt und den Treueid geleistet haben, und verpflichten sich, ihren Besitz ohne seine Zustimmung nicht zu veräußern. (Fehlt: Kriegsfolge.)

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Sächsisches Staatsarchiv
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