In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Bundesverfassungsgericht kippt Nachrückregelung bei Überhangmandaten
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 2/003 D982010/108
Hörfunksendungen des SWF aus dem Jahre 1998 >> April 1998
7. April 1998
Das Bundesverfassungsgericht hat die Nachrückregelung bei den sogenannten Überhangmandaten im deutschen Bundestag für verfassungswidrig erklärt. Der Grund: Scheidet ein direkt gewählter Abgeordneter aus dem Bundestag aus, rückt ein Nachfolger von der Landesliste seiner Partei nach, und der ist nur über die sogenannten Zweitstimmen legitimiert. Die Nachrückregelung muß im kommenden Bundestag neu geregelt werden.
SWF 1
0:03:15; 0'03
AV-Materialien
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 2/003 Hörfunksendungen des SWF aus dem Jahre 1998