Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Bundesverfassungsgericht kippt Nachrückregelung bei Überhangmandaten
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 2/003 D982010/108
Hörfunksendungen des SWF aus dem Jahre 1998 >> April 1998
7. April 1998
Das Bundesverfassungsgericht hat die Nachrückregelung bei den sogenannten Überhangmandaten im deutschen Bundestag für verfassungswidrig erklärt. Der Grund: Scheidet ein direkt gewählter Abgeordneter aus dem Bundestag aus, rückt ein Nachfolger von der Landesliste seiner Partei nach, und der ist nur über die sogenannten Zweitstimmen legitimiert. Die Nachrückregelung muß im kommenden Bundestag neu geregelt werden.
SWF 1
0:03:15; 0'03
AV-Materialien
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 2/003 Hörfunksendungen des SWF aus dem Jahre 1998