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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet auch für seine Erben, dass er den Kämmerern von Worms gen. von Dalberg, ihren Erben oder dem Urkundeninhaber in den Dörfern Herrnsheim, Abenheim, Heßloch, Geispitzheim, Wallhausen, Spabrücken, Sommerloch und im Tal zu Dalberg, in denen er die Kämmerer als Gerichts- und Oberherren sitzen habe, seine Leibeigenen erblich und unwiderruflich verkauft habe. Der A. bekundet, dass die Kämmerer ihm ihre Leibeigenen in ihren Flecken und Orten, in denen sie ihn als Gerichts- und Oberherrn sitzen haben zusammen mit 600 Goldgulden kurfürstlicher Währung, weil die Leibeigenen der Kämmerer weniger seien, übergehen haben. Die Leibeigenen sollen von ihren ehemaligen Herren losgesprochen und auf die neuen verpflichtet sein.

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