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Vor den namentlich genannten Schultheiß und Schöffen zu Rüdesheim verpflichten sich Gerdrudis undir dier Lienden, Witwe des Embricho, und deren Tochter Elyzabet, zu Eibingen zur Zahlung einer Jahresrente an das Kloster Aulhausen, welche der Probst Johann zu Bingen, und dessen Nichte Christina, Konventualin zu Aulhausen, dem Kloster überwiesen haben, unter Verpfändung ihrer einzeln aufgeführten Weinberge bei Rüdesheim und mit Zustimmung des von ihr zum Vormunde ihrer Tochter ernannten Ritters Conrad von Cleberch. Bekundet und besiegelt vom Vizedom Gisilbert von Rüdesheim.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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