Pfaff Konrad Hennenberg, Kaplan zu Sankt Jos, Prokurator und Präsenzmeister der Bruderschaft zu Sankt Michael, verspricht die Abhaltung einer Jahreszeit mit Vigil und Seelmesse für Eberhard Philipp (Philips) und dessen Hausfrau Elisabeth von Stetten und deren Vor- und Nachfahren und für Anna von Riedern, Hausfrau des Heinz Eberhart. Dabei sollen die Heiligen 4 Schilling Heller, der Mesner 1 Schilling Heller erhalten, der Rest soll geteilt werden unter die teilnehmenden Priester und den Schulmeister. Bei Versäumnis soll die Jahrzeit in Sankt Katharina oder im Spital begangen werden. Die Brüder Konrad, Heinz und Itel Eberhart bzw. deren Nachkommen haben dann das Recht, die Gült aus dem Gütlein zu Rückertshausen (Rickershusen) (Inhaber: Grefflin) an diese anderen Stellen zu geben.